Bootfahren Gardasee

Regelungen für die Schifffahrt in Sirmione – Punta Grotte

Der Bereich vor der Halbinsel Sirmione – Punta Grotte, bei den Grotten des Catull, ist ein besonders sensibler Bade- und Schutzbereich. Aufgrund vieler Badegäste, zahlreicher Boote und der besonderen Lage wurde eine eigene Sperrzone eingerichtet.

Planzeichnung der Sperrzone Sirmione Punta Grotte
Rechtsgrundlage:
Grundlage ist die Ordinanza vom 24. Juni 2021 der Gemeinde Sirmione zur Sicherheit der Badezone vor dem Promontorio di Sirmione – Punta Grotte.
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Gelbe Bojen

Die Badezone wird durch gelbe Bojen markiert. Der Abstand zwischen den Bojen darf höchstens 50 Meter betragen.

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Bootsverbot

In der markierten Badezone ist die Durchfahrt von Motorbooten, Segelbooten und kleinen Wasserfahrzeugen verboten.

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Bußgeld

Verstöße können mit einer Verwaltungsstrafe von 103 Euro bis 516 Euro geahndet werden.

Warum gibt es diese Sperrzone?

Die Gemeinde Sirmione hat die Sperrzone eingerichtet, um die Sicherheit der Badegäste im Bereich vor Punta Grotte zu verbessern. In diesem Abschnitt kommt es häufig zu einem Zusammentreffen von Schwimmern, Sportbooten und anderen Wasserfahrzeugen.

In der Verordnung wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dort zahlreiche Boote fahren, ankern oder festmachen und dabei teilweise die vorgeschriebenen Mindestabstände zur Küste nicht einhalten. Deshalb wurde der Bereich sichtbar abgegrenzt und vorrangig dem Baden zugewiesen.

Wichtig:
Maßgeblich ist nicht nur ein pauschaler Abstand zum Ufer, sondern die in der offiziellen Planzeichnung markierte Wasserfläche.

Markierung der Badezone

Die Grenze der Badezone wird durch gelbe Bojen markiert. Diese Bojen müssen fest am Seegrund verankert sein und dürfen höchstens 50 Meter voneinander entfernt liegen.

Für Bootsfahrer bedeutet das:
Die gelbe Bojenlinie darf nicht durchfahren werden. Sie markiert den Bereich, der vorrangig für Badegäste bestimmt ist.

Welche Fahrzeuge dürfen nicht in die Badezone?

Innerhalb der markierten Badezone ist die Durchfahrt praktisch aller Wasserfahrzeuge verboten. Die Verordnung nennt ausdrücklich:

  • alle Motorboote,
  • alle Segelboote,
  • Jollen,
  • Kanus,
  • Ruderboote,
  • Tretboote,
  • Mosconi, Lanzen und ähnliche kleine Wasserfahrzeuge,
  • sonstige kleine nicht motorisierte Sportboote.
Achtung:
Die Sperrzone ist nicht nur für Motorboote verboten. Auch kleine Boote ohne Motor dürfen diesen Bereich nicht durchfahren.

Ankern, Festmachen und Anlegen verboten

In der Badezone ist außerdem jedes Ankern, Festmachen oder Anlegen von Booten verboten. Wer dort ankert oder sein Boot festmacht, verstößt gegen die Verordnung.

Windsurf, Kitesurf und ähnliche Aktivitäten

Ebenfalls verboten ist das Landen oder Durchfahren mit Windsurf, Kitesurf, Fallschirmen und ähnlichen Segel- oder Brettsportarten in den von Badegästen genutzten Küstenabschnitten.

Verboten sind insbesondere:
Windsurf, Kitesurf, Fallschirme, Segelbretter und ähnliche Geräte in Bereichen, die von Badegästen frequentiert werden.

Wasserflugzeuge und Luftfahrzeuge

Die Verordnung untersagt auch das Landen oder Wassern von Fluggeräten. Genannt werden insbesondere Wasserflugzeuge, Ultraleichtflugzeuge und ähnliche Luftfahrzeuge sowie Tiefflug in diesem Bereich.

Schwimmen außerhalb der Badezone

Wer außerhalb der markierten Badezone schwimmen möchte, muss seine Position mit einer gut sichtbaren Schwimmboje kennzeichnen.

Pflicht für Schwimmer außerhalb der Badezone:
Vorgeschrieben ist eine Boje mit roter Flagge und weißem Diagonalstreifen. Die Leine darf maximal 3 Meter lang sein.

Hinweise zur Badesicherheit

Die Gemeinde schreibt außerdem vor, dass im Bereich entsprechende Hinweisschilder aufgestellt werden. Diese weisen unter anderem darauf hin, dass die Grenze sicherer Badegewässer von 1,60 Meter Tiefe nicht gesondert markiert ist.

Hinweis vor Ort:
„Attenzione – limite acque sicure (metri 1,60) non segnalato“ bedeutet: Die Grenze der sicheren Badegewässer bis 1,60 Meter Tiefe ist nicht markiert.

Außerdem wird darauf hingewiesen, dass an der frei zugänglichen angrenzenden Badestelle kein besonderer Rettungsdienst vorhanden ist.

Kein besonderer Rettungsdienst:
„Balneazione non sicura per mancanza di apposito servizio di salvamento“ bedeutet: Baden ist nicht sicher, weil kein eigener Rettungsdienst vorhanden ist.

Strafen bei Verstößen

Wer gegen die Verordnung verstößt, muss mit einer Verwaltungsstrafe rechnen. Die Verordnung nennt ausdrücklich einen Betrag von 103 Euro bis 516 Euro.

Wichtig für Bootsfahrer:
Besonders kritisch sind das Durchfahren der Badezone, Ankern, Festmachen, das Missachten der gelben Bojen sowie das Befahren der Sperrzone mit kleinen Booten oder Wassersportgeräten.

Zusammenfassung für Bootsfahrer

  • Gebiet: Wasserfläche vor Sirmione – Punta Grotte / Grotten des Catull
  • Markierung: gelbe Bojen mit maximal 50 Meter Abstand
  • Motorboote: Durchfahrt verboten
  • Segelboote: Durchfahrt verboten
  • Kleine Boote: ebenfalls verboten
  • Ankern und Festmachen: verboten
  • Windsurf / Kitesurf: in Badebereichen verboten
  • Schwimmer außerhalb der Zone: rote Boje mit weißem Diagonalstreifen erforderlich
  • Bußgeld: 103 Euro bis 516 Euro
Hinweis:
Diese Übersicht fasst die wichtigsten Regeln verständlich zusammen. Maßgeblich sind immer die offiziellen Bekanntmachungen, die Beschilderung vor Ort und die jeweils gültigen Verordnungen der Gemeinde Sirmione.