Bootfahren Gardasee
Besondere Regeln für die Baia del Vento am Gardasee
Die Baia del Vento bei San Felice del Benaco gehört zu den bekanntesten Badebuchten am Gardasee. Während der Badesaison gelten hier besondere Sicherheitsvorschriften für Badegäste, Bootsfahrer, Wassersportler und SUP-Fahrer.
Die folgenden Hinweise beruhen auf der Ordinanza Sindacale Nr. 02 vom 18. Juni 2022 des Comune di San Felice del Benaco. Die Verordnung regelt die Sicherheit beim Baden und die Schifffahrt entlang der Küste der Gemeinde San Felice del Benaco.
Originalverordnung San Felice del Benaco 2022 als PDF öffnen
Der Bereich bis 150 Meter vom Ufer ist während der Badesaison grundsätzlich dem Baden vorbehalten.
Das Durchfahren der Uferschutzzone ist nur zum An- oder Ablegen erlaubt und nur mit maximal 3 Knoten.
Jetskis, Wassermotorräder und ähnliche Fahrzeuge sind im Gemeindegebiet grundsätzlich verboten.
Warum gelten besondere Regeln?
Die Baia del Vento ist ein stark genutzter Bade- und Freizeitbereich. Gerade während der Sommersaison treffen hier Badegäste, Sportboote, SUPs, Kanus und andere Wasserfahrzeuge auf engem Raum zusammen. Deshalb hat die Gemeinde San Felice del Benaco besondere Regeln für die Sicherheit am Ufer und auf dem Wasser erlassen.
Die Verordnung gilt nicht nur für die Baia del Vento, sondern für das gesamte Gemeindegebiet von San Felice del Benaco. Die Baia del Vento liegt in diesem Bereich und ist daher von den Regelungen betroffen.
150-Meter-Zone: Schutzbereich für Badegäste
Während der Badesaison ist der Wasserbereich bis 150 Meter vom Ufer grundsätzlich für Badegäste vorgesehen. Die Grenze kann durch gelbe Bojen markiert sein.
Motorboote dürfen diese Zone nicht frei befahren. Ein Durchfahren ist nur erlaubt, wenn es für das Anlegen oder Ablegen erforderlich ist. Die Fahrt muss dabei senkrecht zur Küste erfolgen.
Die 150-Meter-Zone ist keine langsame Fahrspur entlang des Ufers. Parallelfahrten innerhalb dieser Zone sind verboten.
Maximal 3 Knoten beim An- und Ablegen
Wer innerhalb der 150-Meter-Zone anlegt oder ablegt, darf höchstens 3 Knoten fahren. Diese Regel gilt insbesondere für Motorboote, Sportboote und andere motorisierte Fahrzeuge.
- nur zum An- oder Ablegen,
- maximal 3 Knoten,
- senkrecht zur Küste,
- keine Parallelfahrt innerhalb der Uferschutzzone.
Geschwindigkeit außerhalb der Uferschutzzone
Außerhalb der 150-Meter-Zone gelten im Gemeindegebiet von San Felice del Benaco besondere Geschwindigkeitsbegrenzungen für private Sportboote.
- tagsüber: maximal 15 Knoten
- nachts: maximal 5 Knoten
- in der 150-Meter-Zone: maximal 3 Knoten zum An- und Ablegen
Wellenbildung und Sogwirkung vermeiden
Auch bei erlaubter Geschwindigkeit muss so gefahren werden, dass keine gefährlichen Wellen oder Sogwirkungen entstehen. Entscheidend ist also nicht nur die Geschwindigkeit, sondern auch das tatsächliche Fahrverhalten.
Eine Fahrweise, die Badegäste gefährdet, andere Boote beeinträchtigt oder Schäden an Stegen, Hafenanlagen, festgemachten Booten oder Uferbauwerken verursachen kann.
Jetski und ähnliche Fahrzeuge
Im Gemeindegebiet von San Felice del Benaco ist die Nutzung von Jetskis, Wassermotorrädern und ähnlichen Fahrzeugen grundsätzlich verboten. Auch das Lagern, Zuwasserlassen oder Anlanden solcher Fahrzeuge an Stränden oder öffentlichen Uferbereichen ist untersagt.
Freizeitfahrten mit Jetskis sind in der Baia del Vento nicht erlaubt.
Wasserski, Motor-Surfboards und ähnliche Aktivitäten
Ebenfalls verboten sind Wasserski, ähnliche gezogene Wassersportarten sowie motorisierte Surfboards und vergleichbare motorisierte Wassersportgeräte.
- Wasserski,
- ähnliche gezogene Wassersportarten,
- motorisierte Surfboards,
- vergleichbare motorisierte Wassersportgeräte.
SUP, Kanus, Tretboote und kleine Wasserfahrzeuge
Kleine Wasserfahrzeuge wie SUP, Kanus, Jollen, Tretboote und ähnliche Fahrzeuge dürfen grundsätzlich genutzt werden. Sie müssen aber besondere Rücksicht auf Badegäste nehmen.
SUPs dürfen sich höchstens 500 Meter von der Küste entfernen. Innerhalb von 300 Metern vom Ufer müssen sie so geführt werden, dass Badegäste nicht gestört oder gefährdet werden.
Kleine Ruder- oder Tretfahrzeuge dürfen grundsätzlich innerhalb von 150 Metern vom Ufer fahren, dürfen sich aber nicht weiter als 300 Meter von der Küste entfernen.
Segelboards, Windsurf und Surf
Für Windsurfer und ähnliche Segelboards gelten zusätzliche Einschränkungen. Die Nutzung ist insbesondere verboten:
- von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang,
- innerhalb von Häfen und Zufahrtsbereichen,
- in Badezonen während der Badesaison, außer über vorgesehene Startkorridore oder senkrecht zur Küste ohne Segelnutzung.
Angeln während der Badesaison
Während der Badesaison ist zwischen 08:00 Uhr und 19:00 Uhr das Angeln innerhalb von 300 Metern vom Ufer untersagt. Außerhalb dieser Zeiten ist Sportfischen nur möglich, wenn der Bereich nicht zum Baden genutzt wird und sich keine Badegäste im Umkreis von 150 Metern befinden.
Bußgelder und Kontrollen
Die Einhaltung der Vorschriften wird durch die zuständigen Behörden kontrolliert. Verstöße können nach den geltenden italienischen Vorschriften geahndet werden. Außerdem kann der Bootsführer für Schäden oder Gefährdungen verantwortlich gemacht werden.
Besonders kritisch sind das Befahren der Badezone, zu schnelles Anlegen, Parallelfahrten innerhalb der 150-Meter-Zone, gefährliche Wellenbildung und das Missachten von Bojen oder Absperrungen.
Zusammenfassung für Bootsfahrer
- Badesaison: 1. Mai bis 31. Oktober
- 150-Meter-Zone: grundsätzlich Badebereich
- An- und Ablegen: nur senkrecht zur Küste
- Geschwindigkeit in der 150-Meter-Zone: maximal 3 Knoten
- Außerhalb der Uferschutzzone: tagsüber maximal 15 Knoten
- Nachts: maximal 5 Knoten
- Jetski: grundsätzlich verboten
- SUP: maximal 500 Meter von der Küste entfernt
- Wellen und Sog: immer vermeiden
Diese Übersicht fasst die wichtigsten Regeln verständlich zusammen. Maßgeblich sind immer die offiziellen Bekanntmachungen, die Beschilderung vor Ort und die jeweils gültigen Verordnungen der zuständigen Behörden.
