Bootfahren Gardasee
Schutzzone & Küstenstreifen am Gardasee: Regeln für Motorboote (Protezione Fascia Costiera)
Entlang großer Teile des Gardaseeufers gelten besondere Vorschriften für die Navigation mit Motorbooten. Die sogenannten Küstenschutzstreifen regeln, wie nah sich Motorboote dem Ufer nähern dürfen und welche Geschwindigkeiten dabei zulässig sind.
Die Schutzstreifen unterscheiden zwischen einer allgemeinen 300-Meter-Zone, bestimmten 150-Meter-Zonen sowie Bereichen mit Motorbootverbot.
Innerhalb von 300 Metern vom Ufer ist die Navigation mit Motorbooten grundsätzlich verboten. Zulässig ist nur die direkte Annäherung senkrecht zur Küste mit maximal 3 Knoten.
In bestimmten Küstenabschnitten gilt ein Schutzstreifen von 150 Metern. Auch dort ist nur die direkte Annäherung senkrecht zur Küste mit maximal 3 Knoten zulässig.
In den grün markierten Bereichen ist die Navigation mit Motorbooten verboten.
300-Meter-Zone am Gardasee
In den gelb markierten Bereichen der Karte ist die Navigation mit Motorbooten innerhalb von 300 Metern vom Ufer verboten. Erlaubt ist ausschließlich die Annäherung senkrecht zur Küste mit einer Geschwindigkeit von maximal 3 Knoten.
150-Meter-Zonen am Gardasee
Die Karte weist mehrere Bereiche aus, in denen ein Schutzstreifen von 150 Metern gilt. Genannt werden insbesondere:
- Golf von Salò
- Romantica
- Mündung des Torrente Barbarano
- Rocca di Manerba
- Bereich rund um die Isola del Garda
- Punta Grotte bei Sirmione
Auch innerhalb dieser 150-Meter-Zonen ist die Navigation mit Motorbooten grundsätzlich verboten. Zulässig ist ausschließlich die direkte Annäherung senkrecht zur Küste mit maximal 3 Knoten.
Motorbootverbot im Bereich der Autonomen Provinz Trient
In den Gewässern der Autonomen Provinz Trient ist die Navigation mit Motorbooten verboten. Segelboote dürfen den Motor laut Karte nur für das Ein- und Auslaufen in Häfen oder bei Flaute beziehungsweise begründeter Notwendigkeit verwenden.
Was bedeutet „senkrecht zur Küste“?
Innerhalb der Schutzstreifen dürfen Motorboote nicht parallel entlang der Küste fahren. Die Zonen dürfen nur zur direkten Annäherung an das Ufer oder zur direkten Ausfahrt auf den freien See durchquert werden.
- Die Annäherung erfolgt möglichst rechtwinklig zur Küstenlinie.
- Die Geschwindigkeit darf maximal 3 Knoten betragen.
- Seitliches Fahren entlang des Ufers ist innerhalb der Schutzstreifen nicht zulässig.
