Bootfahren Gardasee
Pflichtausrüstung für Motorboote auf dem Gardasee (Stand 2026)
Wer mit einem Motorboot auf dem Gardasee unterwegs ist, muss die italienischen Vorschriften zur Sicherheitsausrüstung beachten. Der Gardasee liegt vollständig auf italienischem Staatsgebiet und gilt rechtlich als Binnengewässer (Acque interne). Für alle Sportboote gelten daher die italienischen Vorschriften sowie die besonderen Schifffahrtsregelungen für den Gardasee.
Welche Ausrüstung vorgeschrieben ist, hängt unter anderem von der Bootsgröße, der Motorisierung, der CE-Kennzeichnung sowie der Art der Nutzung ab. Nachfolgend finden Sie die derzeit geltenden Anforderungen sowie Hinweise auf noch offene Rechtsfragen.
1. Grundausstattung
Nach den derzeit geltenden italienischen Vorschriften gehören – abhängig von Bootstyp und Ausführung – insbesondere folgende Ausrüstungsgegenstände zur Sicherheitsausrüstung:
- Rettungsweste für jede Person an Bord
- Rettungsring mit Leine
- geeignete Feuerlöscher
- Lenzpumpe oder Schöpfgerät (je nach Boot)
- vorgeschriebene Navigationslichter
- akustisches Signalgerät (Horn oder Hupe)
Bei CE-gekennzeichneten Booten sind zusätzlich die Angaben des Herstellers im Eignerhandbuch zu beachten. Je nach Boot können weitere Ausrüstungsgegenstände vorgeschrieben sein.
2. Rettungswesten
Für jede Person an Bord muss eine geeignete Rettungsweste vorhanden sein. Kinder benötigen eine passende Kinderrettungsweste entsprechend Körpergewicht und Größe.
Kontrollen erfolgen regelmäßig. Beschädigte oder ungeeignete Rettungswesten können beanstandet werden.
3. Feuerlöscher
Motorboote müssen mit geeigneten Feuerlöschern ausgestattet sein. Die Anzahl und Löschleistung richtet sich nach Bootstyp, CE-Kennzeichnung und Motorisierung.
Bei nicht CE-gekennzeichneten Booten gelten unter anderem folgende Mindestlöschleistungen:
- bis 18,4 kW (25 PS): 13B
- 18,4 kW bis 147 kW: 21B
- über 147 kW: 34B
Bei größeren oder registrierten Booten können mehrere Feuerlöscher vorgeschrieben sein.
Feuerlöscher müssen geprüft, zugelassen und jederzeit einsatzbereit sein.
4. Pyrotechnische Seenotsignale
Gerade bei der Pflicht zur Mitführung von pyrotechnischen Seenotsignalen finden sich derzeit unterschiedliche Informationen.
Während ältere Veröffentlichungen für den Gardasee eine Ausrüstung entsprechend der Kategorie „3 Seemeilen“ fordern, enthält die seit 2024 geltende italienische Ausrüstungstabelle eine eigene Kategorie für Binnengewässer (Acque interne). Die Auslegung dieser Regelung wird derzeit mit der zuständigen italienischen Behörde abgestimmt.
Bis eine offizielle schriftliche Klarstellung der zuständigen Behörde vorliegt, empfehlen wir aus Sicherheitsgründen sowie zur Vermeidung möglicher Beanstandungen folgende Signalmittel an Bord mitzuführen:
- 1 schwimmendes Rauchsignal (Boetta fumogena)
- 2 rote Handfackeln (Fuochi a mano a luce rossa)
Achten Sie darauf, dass pyrotechnische Seenotsignale nicht abgelaufen sind und trocken gelagert werden.
5. Dokumente an Bord
Je nach Boot und Registrierung sollten folgende Unterlagen mitgeführt werden:
- Personalausweis oder Reisepass
- Bootsführerschein (falls erforderlich)
- Zulassungsunterlagen
- Versicherungsnachweis
- Mietvertrag (bei Mietbooten)
- Funkzeugnis (nur bei Funkanlage)
6. Zustand der Ausrüstung
Die italienischen Behörden kontrollieren nicht nur, ob Sicherheitsausrüstung vorhanden ist, sondern auch deren Zustand.
- Rettungswesten unbeschädigt
- Feuerlöscher geprüft
- Navigationslichter funktionsfähig
- Signalhorn einsatzbereit
- Leinen und Rettungsring in gutem Zustand
Motor, Batterie, Kraftstoff, Wetter, Sicherheitsausrüstung und die Funktion aller sicherheitsrelevanten Einrichtungen.
7. Unsere Empfehlung
Zusätzlich zur gesetzlichen Pflichtausrüstung empfehlen wir für den Gardasee:
- Erste-Hilfe-Kasten
- voll geladenes Mobiltelefon
- Powerbank
- Trinkwasser
- Sonnenschutz
- Ersatzleine
- Anker mit ausreichender Leine
- Bootshaken
- Werkzeug
- Ersatzsicherungen
Wer seine Sicherheitsausrüstung regelmäßig überprüft und sein Boot sorgfältig vorbereitet, fährt auf dem Gardasee deutlich sicherer. Bei der Frage der pyrotechnischen Seenotsignale besteht derzeit noch Klärungsbedarf. Bis eine offizielle Stellungnahme der zuständigen Behörde vorliegt, empfehlen wir vorsorglich die Mitführung eines Rauchsignals sowie zweier roter Handfackeln.
