Bootfahren Gardasee

Jetski-Verbot in Gargnano

Die Gemeinde Gargnano erließ im Jahr 1999 eine besondere Verordnung zur Nutzung von Jetskis und ähnlichen motorisierten Wasserfahrzeugen. Ziel war der Schutz von Badegästen, Uferbereichen und öffentlichen Stränden.

Das Wichtigste auf einen Blick:
  • Gemeindeverordnung Nr. 55
  • erlassen am 11. August 1999
  • betrifft Jetskis und ähnliche motorisierte Wasserfahrzeuge
  • 500-Meter-Küstenstreifen vor dem Gemeindegebiet Gargnano

1. Hintergrund

Die Verordnung begründet das Verbot mit der Sicherheit der Badegäste und der Nutzer öffentlicher Strände. Besonders problematisch war aus Sicht der Gemeinde die Nutzung von Jetskis mit hoher Geschwindigkeit in Ufernähe.

Zitat aus der Verordnung:

„L'uso indiscriminato delle moto d'acqua e di altri mezzi motorizzati similari è pregiudizievole della sicurezza dei bagnanti...“

„Die unkontrollierte Nutzung von Jetskis und ähnlichen motorisierten Wasserfahrzeugen beeinträchtigt die Sicherheit der Badegäste.“

Quelle: Gemeindeverordnung Nr. 55 der Gemeinde Gargnano vom 11.08.1999.

2. Die Regelung

Die Verordnung betrifft die Nutzung von Jetskis und ähnlichen motorisierten Wasserfahrzeugen innerhalb eines 500-Meter-Küstenstreifens vor dem Gemeindegebiet von Gargnano.

Grundsatz:
Innerhalb von 500 Metern vom Ufer war die Nutzung solcher Fahrzeuge nur stark eingeschränkt möglich. Freies Fahren in Ufernähe war nicht erlaubt.

3. Ausnahmen und Bedingungen

Die Nutzung war nur unter bestimmten Bedingungen vorgesehen. Laut Verordnung war das Fahren grundsätzlich nur außerhalb des 500-Meter-Bereichs und nur zu bestimmten Tageszeiten erlaubt.

Erlaubte Fahrzeiten laut Verordnung:
  • 09:00 bis 13:00 Uhr
  • 15:00 bis 19:00 Uhr
  • nur außerhalb von 500 Metern Abstand zum Ufer

Das Durchqueren der 500-Meter-Zone war nur für das An- und Ablegen erlaubt. Dabei musste die Fahrt senkrecht zur Küste erfolgen und durfte höchstens 5 Knoten betragen.

Zitat aus der Verordnung:

„...per l'attraversamento di detta fascia per approdare o partire, purché detta manovra avvenga solo in modo perpendicolare e velocità non superiore a 5 nodi...“

„...zum Durchqueren dieses Bereichs zum Anlegen oder Ablegen, sofern dieses Manöver ausschließlich senkrecht und mit nicht mehr als 5 Knoten erfolgt...“

4. Sicherheitsvorgaben

Die Verordnung enthält zusätzlich mehrere Sicherheitsvorgaben. Dazu gehören unter anderem ein Mindestalter für Fahrer, persönliche Schutzausrüstung und Einschränkungen beim Abstellen der Fahrzeuge.

Weitere Vorgaben:
  • Führung nur ab 16 Jahren
  • Tragen einer Rettungsweste
  • geeignete Schutzkleidung während der Fahrt
  • kein Abstellen auf Stränden oder Badeflächen ohne Genehmigung
Wichtig:
Die Verordnung stammt aus dem Jahr 1999. Ob sie heute noch unverändert gilt oder durch neuere Vorschriften ergänzt oder ersetzt wurde, sollte anhand aktueller Bekanntmachungen der Gemeinde Gargnano geprüft werden.

5. Originaldokument

Die vollständige Gemeindeverordnung kann hier geöffnet werden:

Gemeindeverordnung Gargnano – Jetski-Verbot 1999 (PDF)

Einordnung:
Diese Verordnung zeigt, dass mehrere Gemeinden am Gardasee bereits früh eigene Regeln zur Nutzung von Jetskis und ähnlichen motorisierten Wasserfahrzeugen erlassen haben. Für Bootsfahrer bleiben deshalb neben den allgemeinen Vorschriften auch örtliche Sonderregelungen besonders wichtig.
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