Bootfahren Gardasee

Regelungen für die Schifffahrt in Sirmione-Punta Grotte

Allgemein

Informieren Sie sich vor jeder Fahrt über die aktuellen Regelungen und genießen Sie den Gardasee verantwortungsvoll!

1. Gesetzliche Grundlage

Diese Verordnung basiert auf:

  • Italienischem Schifffahrtsgesetz (Codice della Nautica da Diporto, Gesetzesdekret Nr. 171/2005)
  • Regionalgesetz L.R. Nr. 11/2009, das der Gemeinde Sirmione die Kompetenz zur Regulierung der Badezonen und Schifffahrt überträgt.
  • Italienischem Umweltgesetz Nr. 152/2006, das Umweltschutzmaßnahmen für Gewässer regelt.

2. Sperrung der Badezone & Bojenmarkierung

  • Der Bereich vor der Halbinsel Punta Grotte (Grotten des Catull) ist vorrangig für Badegäste reserviert.
  • Die Grenze der Badezone wird durch gelbe Bojen markiert (Abstand max. 50 Meter zwischen den Bojen).
  • Boote dürfen diesen Bereich nicht befahren.

3. Verbotene Aktivitäten

In der Badezone vor Punta Grotte sind folgende Aktivitäten untersagt:

  • Ein- und Ausfahren von Motorbooten oder Segelbooten 
  • Ankern oder Festmachen von Booten 
  • Windsurfen, Kitesurfen oder andere Wassersportarten mit Segeln oder Brettern 

4. Geschwindigkeitsbegrenzungen

  • In den angrenzenden Gewässern (außerhalb der Badezone) gilt ein Tempolimit von 5 Knoten
  • In Hafennähe und markierten Fahrkorridoren max. 3 Knoten

5. Pflicht zur Kennzeichnung von Schwimmern

  • Personen, die außerhalb der Badezone schwimmen möchten, müssen eine Boje mit roter Flagge und einer weißen diagonalen Linie (max. 3m Leine) mitführen.

6. Strafen bei Verstößen

Wer gegen die Verordnung verstößt, muss mit hohen Geldstrafen rechnen

Fazit – Was ist wichtig für Bootsfahrer

  • Der Bereich Punta Grotte ist eine Badezone – kein Bootfahren erlaubt!
  • Gelbe Bojen markieren die Grenzen der Badezone.
  • Ankern und alle motorisierten Wassersportarten sind verboten.
  • Strenge Geschwindigkeitsbegrenzungen in angrenzenden Gewässern.
  • Schwimmer außerhalb der Zone müssen mit Bojen gekennzeichnet sein.
  • Geldstrafen bei Verstößen

Das Bild zeigt eine Plankarte der Halbinsel Sirmione-Punta Grotte, die zur Ordinanza Nr. 44/2021 gehört. Diese Karte verdeutlicht die Badezone und die Sperrbereiche für Boote. Hier sind die wichtigsten Punkte, die das Bild vermittelt:

  • Die Umrisse der Halbinsel Sirmione mit der Badezone vor Punta Grotte
  • Gelbe Markierungen & Abstände: Diese markieren die begrenzte Badezone, in der keine Boote fahren oder ankern dürfen.
  •  Markierte Abstände (z. B. 150 m, 250 m, 400 m, 50 m, 200 m):
    • Dies gibt die exakten Distanzen der Bojen an, die den Bereich absperren.
    • 50 Meter Abstand zwischen den Bojen bedeutet, dass die Zone durchgehend gesichert ist.
    • Die größeren Distanzen (150 m, 250 m, 400 m) zeigen die Gesamtausdehnung der Sperrzone.
  • Beschriftung „PALO ESISTENTE“ (Existierender Pfosten):
    • Markiert eine bestehende Struktur, die als Referenzpunkt für die Bojenlinie dient.

Bedeutung für Bootfahrer

  •  Das Bild zeigt klar die Grenzen der Badezone vor der Halbinsel.
  •  Boote dürfen diesen Bereich nicht befahren, ankern oder festmachen.
  •  Wer diese Zone betritt, verstößt gegen die Sicherheitsverordnung und riskiert Geldstrafen (bis zu €516).
  •  Schwimmer müssen sich außerhalb dieser Markierungen mit Bojen kennzeichnen.