Bootfahren Gardasee

Isola di San Biagio

Allgemein

Informieren Sie sich vor jeder Fahrt über die aktuellen Regelungen und genießen Sie den Gardasee verantwortungsvoll!

Regelungen für die Haseninsel (Isola di San Biagio) – Ein geschütztes Naturparadies

Die Haseninsel (Isola di San Biagio) liegt im südwestlichen Gardasee vor der Küste von Manerba del Garda und gehört zum Naturschutzgebiet „Della Rocca, del Sasso e Parco Lacuale“. Aufgrund ihrer besonderen ökologischen Bedeutung wurden strenge Vorschriften für die Schifffahrt und Freizeitaktivitäten in diesem Gebiet erlassen.

1. Gesetzliche Grundlage

Die Schutzmaßnahmen für die Haseninsel basieren auf:

  • Naturschutzgebietsverordnung „Della Rocca, del Sasso e Parco Lacuale“
  • Ordinanza Nr. 16/2019 der Gemeinde Manerba del Garda
  • Regionale Bestimmungen für den Gardasee (L.R. 11/2009)
  • Italienisches Schifffahrtsgesetz (Codice della Nautica da Diporto, Gesetzesdekret Nr. 171/2005)
  • Internationale Umweltschutzrichtlinien für Binnengewässer

Diese Vorschriften regeln die Navigation, das Ankern und weitere Aktivitäten innerhalb der Schutzzone rund um die Haseninsel.

2. Geschwindigkeitsbegrenzungen

Um die empfindliche Umwelt zu schützen, gelten folgende maximale Geschwindigkeiten:

  • Innerhalb der 300-Meter-Schutzzone um die Insel: Max. 5 Knoten
  • In den angrenzenden Gewässern des Naturschutzgebiets: Max. 10 Knoten
  • Nähe zu Bojen oder Badezonen: Max. 3 Knoten

Wichtig: Die Insel ist von einer Schutzzone umgeben. Innerhalb dieser Zone dürfen Boote nur in ausgewiesenen Bereichen fahren.

3. Verbot der Nutzung von Jetskis (Moto d’Acqua) und ähnlichen Fahrzeugen

  • Jetskis (Moto d’Acqua) sind in der gesamten Schutzzone verboten.
  • Auch das Zuwassern oder Herausheben ist untersagt.
  • Keine Ausnahmegenehmigungen für Privatpersonen oder touristische Zwecke.

4. Einschränkungen für Wasserski und ähnliche Wassersportarte

  • Wasserski, Wakeboarden und ähnliche Wassersportarten sind im gesamten Schutzgebiet untersagt.
  • Dies dient dem Schutz der Unterwasserwelt und der Badegäste.

5. Ankerverbot & Schutz der Uferzonen

  • Ankern in der Nähe der Haseninsel ist nicht erlaubt, da es den Seegrund und das Ökosystem schädigt.
  •  Bojen markieren die zugelassenen Navigationszonen.
  • Die Nutzung der Insel und ihrer Uferbereiche ist nur unter Beachtung der Naturschutzregeln erlaubt.

6. Erlaubte Bootsarten & Aktivitäten

In der Schutzzone rund um die Haseninsel sind nur folgende Fahrzeuge erlaubt:

  • Nicht-motorisierte Boote (z. B. Ruderboote, Kajaks, SUPs)
  •  Segelboote bis zu einer bestimmten Größe
  •  Schwimmen und Tauchen in ausgewiesenen Bereichen

Motorisierte Boote sind nur in den markierten Fahrzonen gestattet.

7. Zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen & Überwachung

  • Die Polizei und Hafenbehörden dürfen mobile Überwachungsstationen einrichten.
  • Ein fest installiertes Videoüberwachungssystem ist in Planung.
  • Besitzer privater Stege und Marinas innerhalb der gesperrten Zone dürfen mit Genehmigung und Mindestgeschwindigkeit nur senkrecht zur Küste ein- und ausfahren.

8. Konsequenzen bei Verstößen

Wer gegen die Vorschriften verstößt, muss mit empfindlichen Geldstrafen rechnen.

9. Fazit – Verantwortungsbewusstes Bootfahren rund um die Haseninsel

Die Regelungen zur Haseninsel (Isola di San Biagio) wurden erlassen, um die Natur zu schützen und den Bootsverkehr zu regulieren.

Zusammenfassung der wichtigsten Regeln:

  • Maximal 5 Knoten innerhalb der Schutzzone
  • Jetskis & Wasserski sind verboten
  • Ankern nicht erlaubt
  • Nur nicht-motorisierte Boote erlaubt
  • Boote dürfen nur in markierten Zonen fahren
  • Naturschutzbestimmungen strikt einhalten

Beschreibung der Karte – Naturschutzgebiet „Riserva Naturale Orientata“ bei Manerba del Garda

Diese Karte zeigt das Naturschutzgebiet „Riserva Naturale Orientata“ in der Region Manerba del Garda. Das Gebiet umfasst sowohl Land- als auch Wasserflächen und wird durch verschiedene Farben und Linien dargestellt.

Legende

1. 🔴 Rote Umrandung:

  • Dies markiert die Grenzen des gesamten Schutzgebietes (insgesamt 200 Hektar groß).
  • Innerhalb dieser Umrandung gelten besondere Schutzmaßnahmen für Natur, Wasser und Tierwelt.

2. 🟡 Gelb markierte Fläche:

  • „Parco della Rocca e del Sasso di Manerba“ (116,2 ha).
  • Dies ist ein geschütztes Landgebiet, das die felsigen Küstenabschnitte und Hügel von Manerba umfasst.
  • Besonders bedeutend für Flora, Fauna und archäologische Stätten.

3. 🔵 Hellblau markierter Bereich (Wasserfläche):

  •  „Parco Lacuale di Manerba“ (84,8 ha).
  • Dies ist die geschützte Seefläche vor der Küste von Manerba, inklusive der Haseninsel (Isola di San Biagio) und weiterer Wasserflächen.
  • In diesem Bereich gelten strenge Regeln für die Navigation, das Ankern und Wassersportaktivitäten.

4. 🔲 Rot gestrichelte Bereiche:

  • Diese markieren „Aree di rispetto della Riserva“ (Schutzzonen innerhalb des Reservats).
  • Innerhalb dieser Zonen sind bestimmte Aktivitäten wie Bootfahren oder Fischfang eingeschränkt oder verboten.

Bedeutung für Bootsfahrer & Besucher

  • Bootfahren ist nur in bestimmten Zonen erlaubt, Motorboote dürfen nur ausgewiesene Korridore nutzen.
  • Ankern ist streng verboten innerhalb des Schutzgebietes.
  • Tauchen und Schnorcheln sind nur in genehmigten Bereichen erlaubt.
  • Besondere Geschwindigkeitsbegrenzungen für Boote gelten in den Schutzgewässern.
  • Naturschutzmaßnahmen müssen strikt eingehalten werden, um die Flora und Fauna nicht zu stören.