Bootfahren Gardasee
Die wichtigsten Regeln für das Bootfahren am Gardasee
Wer mit dem Boot auf dem Gardasee unterwegs ist, muss einige Grundregeln unbedingt beachten. Besonders wichtig sind Geschwindigkeit, Abstand zum Ufer, Badezonen, Alkoholgrenzen, Wassersport, Ankern sowie örtliche Sonderregelungen.
Tagsüber gilt grundsätzlich maximal 20 Knoten, nachts maximal 5 Knoten. In Ufernähe, beim An- und Ablegen sowie in Schutzbereichen gelten deutlich strengere Regeln.
Inhalt:
1. Geschwindigkeit auf dem Gardasee
Maximal 20 Knoten außerhalb besonderer Schutz- und Badezonen.
Maximal 5 Knoten. Nachts ist besondere Vorsicht erforderlich.
Maximal 3 Knoten und nur senkrecht zur Küste beim An- oder Ablegen.
„La velocità non può superare il limite massimo di venti nodi nelle ore diurne e di cinque nodi nelle ore notturne.“
Quelle: Regionalgesetz Lombardei / Venetien zur Schifffahrt am Gardasee.
2. Abstand zum Ufer und Küstenstreifen
In der Uferschutzzone dürfen Motorboote grundsätzlich nicht frei fahren. Die normale Schutzzone beträgt 300 Meter vom Ufer. In bestimmten Bereichen ist diese Zone auf 150 Meter reduziert.
Motorboote dürfen die Uferschutzzone nur zum An- oder Ablegen durchqueren. Die Fahrt muss senkrecht zur Küste erfolgen und darf maximal 3 Knoten betragen.
Innerhalb der Uferzone ist kein paralleles Fahren entlang der Küste erlaubt. Auch langsames „Cruisen“ in Ufernähe kann daher unzulässig sein.
Mehr zu Küstenstreifen & Schutzzonen
3. Badezonen und Bojen
Badezonen sind für Boote grundsätzlich tabu. Sie können durch Bojen, Schilder oder örtliche Verordnungen gekennzeichnet sein. In diesen Bereichen sind Navigation, Ankern und Festmachen in der Regel verboten.
„Sono vietati la navigazione e l’ormeggio [...] di qualsiasi natante.“
Quelle: Sicherheitsverordnung zur Badesaison am Gardasee.
Eine Badezone darf nicht einfach langsam durchfahren werden. Auch SUP, E-Foil, Wingfoil, Kiteboarding oder ähnliche Geräte können dort eingeschränkt oder verboten sein.
4. Alkohol am Steuer
Auch auf dem Wasser gelten strenge Alkoholgrenzen. Ab 0,5 Promille drohen empfindliche Geldbußen und eine Aussetzung der nautischen Fahrerlaubnis.
Bußgeld ab 2.755 € und Aussetzung der Fahrerlaubnis möglich.
Deutlich höhere Sanktionen und längere Aussetzung der Fahrerlaubnis.
Sehr hohe Geldstrafe, lange Aussetzung und bei Wiederholung Entzug möglich.
Wer ein Boot führt, sollte auf Alkohol verzichten. Bei Kontrollen können bereits geringe Mengen zu erheblichen Problemen führen.
5. Ankern und Festmachen
Ankern ist nicht überall erlaubt. Besonders in Badezonen, Hafeneinfahrten, Fahrkorridoren, Schutzgebieten, Schilfzonen und archäologisch oder naturkundlich geschützten Bereichen ist besondere Vorsicht geboten.
Ankern Sie nur dort, wo keine Badezone, kein Hafenbereich, kein Fahrkorridor und kein Schutzgebiet betroffen ist. Achten Sie zusätzlich auf Bojen, Schilder und örtliche Hinweise.
6. Wasserski und Schleppfahrten
Wasserski ist nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Entscheidend sind Uhrzeit, Wetter, Abstand zum Ufer und die Ausrüstung.
Wasserski ist nur von 8:00 bis 20:00 Uhr erlaubt, bei gutem Wetter und ruhigem See. Außerdem ist ein Mindestabstand von 500 Metern zum Ufer einzuhalten.
Begleitperson an Bord, Rettungsweste für den Wasserskiläufer, geeignete Schleppleine, Erste-Hilfe-Ausstattung und ausreichend freies Wasser.
7. Jetski, E-Foil, Wingfoil und moderne Wassersportgeräte
Für Jetski, E-Foil, Wingfoil, Kiteboarding, motorisierte Boards und ähnliche Geräte gelten am Gardasee besondere Einschränkungen. In Badezonen sind diese Geräte grundsätzlich problematisch und vielerorts verboten.
Gerade bei Jetski, E-Foil und Wingfoil sind örtliche Sonderregelungen besonders wichtig. In der Bucht von Salò gelten zum Beispiel zusätzliche Verbote und strengere Vorgaben.
8. Tauchen
Taucher müssen ihre Position deutlich kennzeichnen. Vorgesehen ist eine Boje mit roter Flagge und weißem Diagonalstreifen. In Badezonen, Häfen, Fahrwegen und bestimmten Schutzbereichen kann Tauchen verboten sein.
Als Bootsfahrer sollten Sie zu Tauchbojen immer großzügigen Abstand halten und die Geschwindigkeit deutlich reduzieren.
9. Umwelt, Lärm und Rücksicht
Öl, Kraftstoff, Abwasser und Müll dürfen nicht in den See gelangen. Außerdem dürfen durch Fahrweise, Wellen oder Sog keine Badegäste, andere Boote, Stege oder Uferanlagen gefährdet werden.
Nach den regionalen Vorschriften dürfen keine störenden Geräusche über 60 dB in 20 Metern Entfernung verursacht werden.
Auch wenn eine Geschwindigkeit formal erlaubt ist, muss sie an Verkehr, Sicht, Wellengang, Abstand und Situation angepasst werden.
10. Örtliche Sonderregelungen am Gardasee
Die oben genannten Regeln sind die wichtigsten allgemeinen Grundlagen. Am Gardasee gibt es jedoch zahlreiche Bereiche mit zusätzlichen oder strengeren Vorschriften.
In der Bucht von Salò gilt tagsüber nicht 20 Knoten, sondern eine reduzierte Höchstgeschwindigkeit. An der Punta Grotte in Sirmione, rund um die Isola del Garda oder in der Baia del Vento gelten ebenfalls besondere Regelungen. Im nördlichen Gardasee im Trentino ist Motorbootfahren grundsätzlich verboten.
Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind immer die aktuell gültigen italienischen Vorschriften, regionale Verordnungen, kommunale Bekanntmachungen sowie Beschilderung und Bojen vor Ort.
